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Sehe ich anders. Das Konstrukt ist mit Augsburg vergleichbar und hat damit die Berechtigung.
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Das müssen Gerichte entscheiden, aber ich persönlich frage mich schon was der Sinn an 50+1 ist.
Der ist ja, dass der Geldgeber nicht alleine bestimmen kann.
Kann er das denn bei 50/50? - Denke nicht, denn das ist ja ein Patt.