09.04.2020, 11:27
Ja - machen einige Verein (glaube wir aber nicht mehr), denn die Ablösesumme wird ja über die Erstvertragslaufzeit abgeschrieben, ist aber idR im ersten Jahr zu zahlen, heisst sie ist (je nach Geschäftsjahr) nur sehr gering im Jahr der Zahlung steuerwirsam anzurechnen.
Beispiel:
Spieler kostet 20Mio und unterschreibt für 4 Jahre - Geschäftsjahr ist Kalenderjahr.
Dann sind die 20Mio zwar am 01.Juli fällig, aber beim Finanzamt sind nur 2,5Mio (ein halbes Jahr) anzusetzen. Stückelt man die Ablöse auf 4 Tranchen zu jedem Vertragsjahr ist der Gap nicht so groß: 5Mio zu 2,5Mio im ersten, danach 5Mio zu 5Mio (im Falle vom GJ : 0.7.-30.6 sogar direkt 5Mio zu 5Mio).
Das ist auch eher ein Vorgehen, dass man macht, wenn man unregelmässiges Geld für Transfers hat, denn wenn man jedes Jahr Spieler für 20Mio kauft, gleicht sich das ja aus (dann hätte man 4 Spieler a 5Mio Abschreibung p.a. zu 20Mio Ausgaben). Also eher was für Vereine, die relativ klamm sind.
Beispiel:
Spieler kostet 20Mio und unterschreibt für 4 Jahre - Geschäftsjahr ist Kalenderjahr.
Dann sind die 20Mio zwar am 01.Juli fällig, aber beim Finanzamt sind nur 2,5Mio (ein halbes Jahr) anzusetzen. Stückelt man die Ablöse auf 4 Tranchen zu jedem Vertragsjahr ist der Gap nicht so groß: 5Mio zu 2,5Mio im ersten, danach 5Mio zu 5Mio (im Falle vom GJ : 0.7.-30.6 sogar direkt 5Mio zu 5Mio).
Das ist auch eher ein Vorgehen, dass man macht, wenn man unregelmässiges Geld für Transfers hat, denn wenn man jedes Jahr Spieler für 20Mio kauft, gleicht sich das ja aus (dann hätte man 4 Spieler a 5Mio Abschreibung p.a. zu 20Mio Ausgaben). Also eher was für Vereine, die relativ klamm sind.