10.11.2022, 10:54
Natürlich ist das nicht mehr so - denn Geld regiert ja die Welt.
Das wurde immer weiter aufgeweicht. Erst durfte ein Spieler in einem anderen Wettbewerb gespielt haben, dann in der Quali, später dann in der Gruppe, dann aber nur, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist und dann wurde aus einem Spieler drei.
Heute gilt (soll aber wohl mit der CL-Reform im Sommer "aufgeweicht" werden):
Artikel 46 Nachmeldung
46.01
Ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 2. Februar 2023 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
46.02
Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Gruppenphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League von einem anderen Klub eingesetzt worden sein.
Das wurde immer weiter aufgeweicht. Erst durfte ein Spieler in einem anderen Wettbewerb gespielt haben, dann in der Quali, später dann in der Gruppe, dann aber nur, wenn die Mannschaft ausgeschieden ist und dann wurde aus einem Spieler drei.
Heute gilt (soll aber wohl mit der CL-Reform im Sommer "aufgeweicht" werden):
Artikel 46 Nachmeldung
46.01
Ab dem Achtelfinale darf ein Verein höchstens drei neue spielberechtigte Spieler für die im laufenden Wettbewerb verbleibenden Spiele nachmelden. Die Nachmeldung muss bis spätestens 2. Februar 2023 (24.00 Uhr MEZ) erfolgen. Diese Frist ist nicht erstreckbar.
46.02
Einzelne oder alle Spieler des oben genannten Kontingents von drei Spielern dürfen in der Qualifikationsphase, in den Playoffs bzw. in der Gruppenphase der UEFA Champions League, der UEFA Europa League oder der UEFA Europa Conference League von einem anderen Klub eingesetzt worden sein.