27.07.2020, 12:19
Für mich macht es schon einen Unterschied ob man sprachlich oder "echt" diskriminiert. Daher habe ich die Einordnung getroffen, die für dich vielleicht subjektiv ist, für mich aber objektiv, da man nicht nur nach "Gefühlen und Befindlichkeiten" geht. Objektive Handlungen richten sich immer gegen eine Gruppe von Menschen. Der Minderheitenschutz ist auch dann soweit in Ordnungen. Ich würde beim GG ja gerne lesen, die Würde des männlichen Menschen ist unantastbar. Steht da aber nicht. Da steht Mensch. Und wenn es dazu führt, dass man auch Männer diskriminiert, was ja auch passiert in vielen Bereichen des Lebens, dann müsste man auch dort eingreifen.