09.01.2020, 11:13
(08.01.2020, 10:56)Gribsy schrieb: Hauptsache ausgedruckt!
Oder wie ein Gesetz den Umweltschutz sabotiert!
Heute Morgen ging ich mit meinem wiederverwertbaren Beutel zum Bäcker meiner Wahl und kaufte vier Brötchen für 1,32 Euro. Ich weiß schon lange was die Brötchen kosten und benötige dafür auch keinen Kassenbon.
Aber seit dem 1.1.2020 ist die Bäckerei verpflichtet den Kassenbon auszudrucken. Wenigstens sind diese nicht mehr mit dem umweltschädlichen Stoff Bisphenol A belastet. Aber ohne Umweltbelastung geht es dennoch nicht. Stromverbrauch, Papierherstellung und vieles mehr belasten die Umwelt immens. In Zeiten, wo uns Greta immer wieder vorhält, was wir in Bezug auf die Umwelt alles falsch machen, ist dieses Gesetz genau der falsche Weg.
Glauben die Politiker wirklich, dass dadurch weniger Steuer hinterzogen werden? Einen Tagesablauf zu frisieren, trotz ausgedruckter Kassenbons, stellt für jemanden mit ausreichend krimineller Energie kein Problem dar. Im Gegenteil. Der deutsche Staat würde durch solche Unternehmen, noch mehr belastet. Denn das Unternehmen müsste ja noch einmal Kassenbons ausdrucken um den frisierten Tag belegen zu können, weil die Bons eine fortlaufende Nummer haben. Das benötigt noch mehr Papier, welches wieder von der Steuer abgesetzt wird.
Und selbst wenn diese Unternehmen das nicht machen und einfach 100 Euro weniger am Tag als Einnahmen verbuchen. Wer bitte von den Finanzbehörden soll das nachprüfen? Welcher Finanzbeamte wird diese Kassenbons überprüfen? Wie lange soll das dauern? Und wer bezahlt die Beamten? Und das alles für einen Betrag von 1,32 Euro.
Die Verkäuferin heute Morgen fragte mich, ob sie den Bon direkt entsorgen sollte, was ich bejahte. Daraufhin sagte sie mit einem Lächeln: „Hauptsache ausgedruckt!“
Das lag mir auf der Seele Jungs. Habe dazu auch einen Leserbrief an die RP geschickt.
Das Problem ist - wie sooft - das ein Gesetz, welches vielleicht einen guten Ansatz hat (Bekämpfung von Steuerhinterziehung) total inkompetent umgesetzt wird. Mal wieder ein Schnellschuss sondergleichen, das 0 praxisnah ist.
Für mich müssen eigentlich 2 Dinge in diesem Gesetz stehen:
1.) Eine Bagatellgrenze. Die sollte irgendwo im kleinen 2stelligen Eurobereich liegen. Sagen wir bis 20€ braucht man keinen Bon.
2.) Bei Kartenzahlungen. Diese Zahlungen sind doch eh nachvollziehbar bis ins kleinste µ. Da brauch ich nicht nochmal extra einen Beleg für.
Damit braucht man nur einen Bon, wenn es um eine Barzahlung von mehr als 20€ geht. Die Zahlungen kann man bei mir im Monat an zwei Händen abzählen.
Und zum "Faken des Tagesablauf": Wenn der Bäcker einer Mitarbeiterin sagt, dass die garnicht bonnen soll (oder jedes Mal VORHER fragt ob man einen will), dann bekommt das im Zweifel niemand mit. Unser Bäcker hat 2 Filialen mit je 3 Mädels am Samstag/Sonntag. Weiht er nur eine ein, die dann nur kassiert ohne Bon, dann sind das 18%...