08.08.2019, 02:03
Hallo? Man kann doch nicht allen ernstes gutheißen wenn ein Spieler unter falschem Namen spielt.
Dann können wir die Spielerpässe Spielgenehmigungen gleich sein lassen.
Sollte sich rausstellen das die Sache so stimmt, dann gehört der Spieler als erstes Mal gesperrt.
Dann ist zu prüfen ob dem HSV eine Mitwisserschaft nachweisbar ist oder ob dieser selber getäuscht wurde.
Wusste der HSV davon, dann gehört er auch bestraft. In welcher Form ist dann festzulegen. Je nach Art der Beteiligung von Geldstrafe bis Punktabzug. Das Nürnberg den Strohhalm ergreift ist dabei legitim, ob es nützt steht auf einem anderen Blatt.
Dann können wir die Spielerpässe Spielgenehmigungen gleich sein lassen.
Sollte sich rausstellen das die Sache so stimmt, dann gehört der Spieler als erstes Mal gesperrt.
Dann ist zu prüfen ob dem HSV eine Mitwisserschaft nachweisbar ist oder ob dieser selber getäuscht wurde.
Wusste der HSV davon, dann gehört er auch bestraft. In welcher Form ist dann festzulegen. Je nach Art der Beteiligung von Geldstrafe bis Punktabzug. Das Nürnberg den Strohhalm ergreift ist dabei legitim, ob es nützt steht auf einem anderen Blatt.